Vermögensberatung

Ob eine Vermögensberatung durch einen Steuerberater sinnvoll ist oder nicht, hängt natürlich zuerst einmal von der Art und dem Umfang des Vermögens ab. Rechtlich gesehen erbringen wir als Steuerberater „vereinbarte Tätigkeiten“, was durchaus auch die Vermögensberatung umfasst. Sollten Sie uns als Ihren Vermögensberater beauftragen, werden wir folgende Wege gehen:

  • Zusammenstellung aller wichtigen Daten
  • Analyse und Aufstellung der Vermögens- und Liquiditätssituation
  • Vorschlag alternativer Vermögensanlageformen

01.

Steuerberatung

Auch im privaten Bereich ist eine Steuerberatung sinnvoll, um die Steuerlast zu senken.

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02.

Erben & Schenken

Erbschafts- und Schenkungsssteuer können die Freue am übertragenen Vermögen trüben.

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03.

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolgegestaltung kann neben familiären Fragen auch steuerliche und rechtliche Fragen aufwerfen.

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Gehört zur Vermögensberatung auch die Vermögensverwaltung?

Nicht unbedingt. Aber dies kann natürlich gekoppelt werden. Ebenso, wie die Vermögensberatung nicht unbedingt von einem Steuerberatermandat abhängig ist, sind auch die Vermögensberatung und die Vermögensverwaltung zwei unterschiedliche Aufgabenfelder.

Bei der Vermögensverwaltung umfasst unsere Aufgabe die Verwaltung der gesamten Vermögensmasse oder auch nur von Teilen davon. Dabei überträgt uns der Mandant die Eigenverantwortung für Entscheidungen in diesem Bereich.

Vermögensberatung und Steuern

Je besser wir als Steuerberater Einblick in Ihre Vermögenssituation haben, umso besser können wir auch steuerliche Vorteile herausarbeiten. Daraus resultieren Tipps und Hinweise, wie sich Veränderungen der Anlagen, Ausgaben oder Ähnliches terminlich so vereinbaren lassen, dass sie sich steuerlich günstig auswirken. Aus diesem Grund ist eine gewisse Vermögensberatung immer eng mit der Steuerberatertätigkeit verbunden, was aber nicht bedeutet, dass der Steuerberater bestimmte Anlageprodukte von Anbietern empfiehlt oder gar verkauft.

Grundlegend ist eine Bestandsanalyse des Vermögens von Vorteil, um weitere Entscheidungen treffen zu können. Dabei wird ähnlich verfahren wie in einem Unternehmen. Damit ist es möglich, Entscheidungen zu planen, und auch steuerlich klug zu taktieren.

Wir sehen die Vermögensberatung auch im Sinne von Schenkungen und Testamenten. Sollen Teile Ihres Vermögens bereits zu Lebezeiten übertragen werden, kann es sinnvoll sein, damit rechtzeitig zu beginnen, da so Freibeträge zu Schenkungssteuern mehrfach ausgenutzt werden können. Auch können eventuell hohe Erbschaftssteuern im Vorfeld vermieden werden, die unter Umständen zu einer Zerschlagung des Vermögens führen würden.