Jahresabschluss vom Steuerberater

Der Jahresabschluss kann sowohl vom Unternehmen erstellt werden, als auch vom Steuerberater. Andere dürfen den Jahresabschluss nicht erstellen.

Dass der Steuerberater den Jahresabschluss erstellen darf, ergibt sich aus dem Steuerberatungsgesetz. Da der Jahresabschluss die Grundlage für das Finanzamt bildet, wenn es um die Besteuerung des Unternehmens geht, sind beim Jahresabschluss die handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften anzuwenden, weshalb der Steuerberater dafür die erste Wahl sein dürfte.

01.

Buchhaltung

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist für Unternehmen verpflichtend.

Mehr erfahren

02.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Kompetenz und Erfahrung sind unverzichtbar, wenn es darum geht, strategische Entscheidungen zu treffen.

Mehr erfahren

03.

Wirtschaftsmediation

In Konfliktsituationen dient die Mediation dazu, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

Mehr erfahren

Das gehört dazu

Zum Jahresabschluss gehören folgende Punkte, die wir als Steuerberater für Sie erledigen können:

  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung – dies ist für all jene Unternehmen wichtig, die buchhaltungspflichtig sind.
  • Die Erstellung eines Anhangs ist bei Kapitalgesellschaften – ab einer bestimmten Größenklasse – erforderlich. Ebenso wie die Übermittlung der gesetzlich geforderten Unterlagen an den Bundesanzeiger.
  • Einnahmen/Überschussrechnung – wer nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet ist, wie zum Beispiel manche kleine Unternehmen und Freiberufler, dürfen vereinfacht eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben abgeben.

Selbstverständlich erfüllen wir hier die technischen Anforderungen des Finanzamts und übermitteln die erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Weg.

Was braucht der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Damit der Jahresabschluss korrekt erstellt werden kann müssen dem Steuerberater sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sie können dafür auch mit uns vereinbaren, dass wir Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sind.

Zu den benötigten Unterlagen gehört beispielsweise das Ergebnis der Inventur. Außerdem müssen unter Umständen folgende Unterlagen vorliegen: Angaben über noch ausstehende Urlaubstage der Mitarbeiter, Verträge betrieblicher Darlehen, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle und Spendenbelege. Des Weiteren eine Aufstellung über geplante Instandhaltungen für das nächste Quartal, geplante Investitionen für das nächste Geschäftsjahr halbfertige Leistungen etc. Was im Besonderen für Sie zutrifft, werden wir Ihnen gern zusammenstellen. Nur wenn Sie uns die geforderten Belege und Kopien zur Verfügung stellen, können wir einen sachgerechten Jahresabschluss erstellen, der den Anforderungen des Finanzamts und anderer Institutionen standhält.