Erben und Schenken im Unternehmen

Erben, Vererben und Schenken sind nicht nur im privaten Umfeld möglich. Auch bei einem Unternehmen kann auf diese Weise die Fortführung der Firma gesichert werden. Doch hier gibt es Einiges zu beachten, wobei es durchaus ratsam ist, auf die Erfahrung eines Steuerberaters zu setzen.

Oft ist der Nachfolger kein Außenstehender, der einen Kaufpreis zahlt, sondern ein Familienmitglied, dem im Erbfall ohnehin ein Teil oder sogar das gesamte Vermögen zufällt. Es kann jedoch auch ein Fremder sein, der nicht erbberechtigt wäre.

Es ist notwendig, testamentarische Regelungen zu treffen, die die gewünschte Nachfolge gewährleisten. Hierfür sollten Sie die Hilfe eines Anwalts gemeinsam mit dem Steuerberater in Anspruch nehmen.

01.

Nachfolge

Nicht selten geht es bei der Unternehmensnachfolge um einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge.

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02.

Buchhaltung

Die Buchhaltung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Unternehmenssteuerung.

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03.

Wirtschaftsmediation

In Konfliktsituationen dient die Mediation dazu, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

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Erbverträge rechtzeitig regeln

So ungern wie im privaten Bereich über das Erben und die Regelungen im Todesfall gesprochen wird, so ist es auch oft in Unternehmen der Fall. Doch Erben und Schenken sollten vom Unternehmer frühzeitig angesprochen werden, sodass auch potenzielle Nachfolger oder Begünstigte Zeit haben, sich mit dem Gedanken vertraut zu machen, was von ihnen erwartet wird.

Das Vererben im Todesfall oder Verschenken im Fall des Erlebens von einem Unternehmen oder Teilen davon ist eine heikle Angelegenheit, zumal es steuerliche Konsequenzen hat. Hier kommt es darauf an, eventuelle Freibeträge geschickt zu nutzen, um den Fortbestand des Betriebes nicht durch Steuerzahlungen zu gefährden.

Gezieltes Erben und Schenken für Unternehmer

Das Erben und Schenken von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist weit schwieriger zu regeln, als im privaten Bereich. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie sich damit frühzeitig beschäftigen und uns als Ihre Steuerberater an Ihren Gedanken und Wünschen teilhaben lassen. Dann können wir die Durchführbarkeit überprüfen und auch die Konsequenzen aufzeigen. Geben Sie uns die Möglichkeit, das Steuerrecht in ihrem Sinne zu nutzen und auch sonstige Zahlungen und Übernahmen gerecht und ohne Streitigkeiten zu regeln.