Steuerberatung für Privatpersonen

Wer als Privatperson einen Steuerberater engagiert, denkt dabei zumeist an die private Steuererklärung für das Finanzamt. Doch es gibt noch mehr Aufgaben, die wir für Sie erledigen können. So zum Beispiel die Beantragung eines Steuerklassenwechsels, einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder Ähnlichem. Des Weiteren können wir dem Finanzamt gegenüber die Herabsetzung von Vorauszahlungen beantragen und Ihren ergangenen Steuerbescheid prüfen.

Die Steuerberatung umfasst dabei weit mehr, als das Ausfüllen der Formulare für das Finanzamt. Denn um Steuern zu sparen, müssen Sie das ganze Jahr über klug taktieren, eventuelle Ausgaben vorziehen oder verschieben und vieles mehr. Dabei unterstützen wir Sie gern.

01.

Vermögensberatung

Die Vermögensberatung durch einen Steuerberater kann interessante Synergieeffekte ermöglichen.

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02.

Erben & Schenken

Erbschafts- und Schenkungsssteuer können die Freue am übertragenen Vermögen trüben.

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03.

Unternehmensnachfolge

Nicht selten geht es bei der Unternehmensnachfolge um einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge.

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Beratung in allen steuerlichen Fragen

Zur Steuerberatung für Privatpersonen gehört auch, dass wir mit den Neuerungen des Steuerrechts vertraut sind. Leider ist das Steuerrecht in Deutschland hochkompliziert – niemand kann hier privat auf dem Laufenden bleiben. Wir sind jedoch für Sie das ganze Jahr tätig, bilden uns weiter und nutzen auch Neuerungen für Sie. Dabei umfasst unsere Arbeit nicht nur Ihre Vertretung gegenüber dem Finanzamt, sondern auch gegenüber anderen Behörden, wenn Sie das wünschen.

Das gehört zu unseren klassischen Aufgaben

Unbedingt in Anspruch nehmen sollten Sie im Bedarfsfall vom Fachmann:

  • Die Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Steuerplanung- und Gestaltung bei Nebentätigkeiten wie der als Vermieter
  • Steuerberatung bei Kapitalerträgen
  • Beratung bei Abfindungen und anderen Zuwendungen, die Sie erhalten sollen
  • Beratung bei der Wahl von Steuerklassen, Veranlagungsformen und Ähnlichem
  • Wir sind an Ihrer Seite, wenn es zu Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsprozessen kommt
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt

Wichtig ist eine Steuerberatung für Privatpersonen außerdem in besonderen Fällen, wie Erben und Verschenken. Egal, ob Sie der Erblasser sind, der sein Testament aufsetzen will, oder ob Sie der Empfänger eines Erbes oder einer Schenkung sind – private steuerliche Beratung ist hier sinnvoll. Auch bei der steuerlichen Einordnung von Erbengemeinschaften sollten Sie sich nicht allein um richtigen Weg bemühen.