Businessplan

Der Businessplan ist sehr wichtig – oft wird er „nur“ erstellt, weil er von Banken oder anderen Institutionen vom Gründer gefordert wird. Doch auch für den Gründer selbst ist es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, welche Ziele in welchem Zeitraum angestrebt werden sollen.

Der Steuerberater ist sowohl in betriebswirtschaftlichen wie steuerlichen Fragen fit, und daher der ideale Ansprechpartner für die Erstellung des Businessplanes. Ein sogenannter bankfähiger Businessplan, der also auch bei der Beantragung von Krediten und Fördermitteln anerkannt wird, kann von einem Steuerberater in enger Zusammenarbeit mit dem Gründer erstellt werden.

01.

Nachfolge

Nicht selten geht es bei der Unternehmensnachfolge um einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge.

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02.

Erben & Schenken

Gerade in der Unternehmenssphäre sind beim Vererben und Schenken viele steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

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03.

Wirtschaftsmediation

In Konfliktsituationen dient die Mediation dazu, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

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Langjährige Erfahrungen sorgen für realistische Einschätzung

Kommt ein Gründungswilliger zum Steuerberater und stellt diesem seine Ideen und Konzepte vor, ist dieser meist gleich in der Lage, dazu eine erste Einschätzung zu geben. Denn unsere langjährige Erfahrung mit Unternehmen, Gründern und Inhabern ermöglicht einen realistischen Blick.

Allerdings ist der Steuerberater auch darauf angewiesen, dass ihm der Mandant die spezifischen Zahlen liefert. So zum Beispiel die Anzahl der möglichen Kunden und die örtliche Lage des Unternehmens analysiert.

Auch die kaufmännische und fachliche Eignung für das geplante Start-up-Unternehmen ist eine Seite, die der Steuerberater prüft.

Die Kosten eines Businessplanes für Start-up-Unternehmen

Wie viel der Steuerberater für einen fundierten Businessplan berechnet, kann nicht pauschalisiert werden.

Denn der Aufwand ist extrem unterschiedlich, und auch zeitlich kommt es darauf an, ob man den Mandanten etwa zu Bankgesprächen begleitet etc. Allerdings werden wir als erfahrene Steuerberater in einem ersten Gespräch einen ungefähren Richtwert sagen können, damit ein Gründer nicht ganz ohne Planbarkeit einen Auftrag vergibt. Außerdem richtet sich der Rechnungsbetrag auch danach, welche Vorarbeit und Zuarbeiten der Gründer leistet.