Erben und Schenken ist privat ein großes Thema, wenngleich es vor allem für Unternehmer von Interesse sein kann. Denn sobald das Vermögen einen kleinen Haushalt und die üblichen Spargroschen übersteigt, kann es sinnvoll sein, ein Erbe noch zu Lebzeiten unter den Beteiligten aufzuteilen und zu verschenken, zumal diese dann unter Umständen einen eventuellen Freibetrag mehrfach nutzen können.
01.
Steuerberatung
Die Nachfolgegestaltung kann neben familiären Fragen auch steuerliche und rechtliche Fragen aufwerfen.
Mehr erfahren02.
Vermögensberatung
Die Vermögensberatung durch einen Steuerberater kann interessante Synergieeffekte ermöglichen.
Mehr erfahren03.
Lohn-und Lohnoptimierung
Die digitale Umsetzung der Lohnabrechnung bietet für das Unternehmen entscheidende Vorteile.
Mehr erfahrenErbschafts-und Schenkungssteuer sind zentrales Thema
Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen ist ein Thema, für das der Steuerberater spezifische Lösungen parat hat. Besonders interessant ist dies dann, wenn der Beschenkte oder geplante Erbe nicht die unmittelbaren Nachfolger (wie z.B. Kinder) im Erbrecht sind.
Hier gilt als grobe Faustregel: je weiter das Verwandtschaftsverhältnis ist, umso geringer ist der Freibetrag, der steuerfrei vererbt oder verschenkt werden kann. Aus diesem Grund ist hier die Planung zusammen mit dem Steuerberater besonders wichtig. Wie hoch die Steuersätze sind und die dazugehörenden Freibeträge können wir gern zusammen erörtern.
Wichtig ist dabei die Beachtung von Sonderregelungen im Steuerrecht, wie zum Beispiel, dass Ehepartner und Kinder eine Wohnimmobilie bis 200 Quadratmeter Größe steuerfrei erben können, wenn sie diese für eine gewisse Zeit selbst bewohnen.
Erben und Schenken mit dem Steuerberater besprechen
Erben und Schenken führt nicht selten innerhalb von Familien zu Zwistigkeiten, die dauerhafte Probleme mit sich bringen. Deshalb ist es äußerst sinnvoll, die angedachten Regelungen mit einem Steuerberater zu erörtern. Auch eine Mediation können wir Ihnen hier anbieten. Denn allein die zeitliche Abfolge der beabsichtigten Übertragungen des Vermögens kann großen Einfluss darauf haben, ob und wie diese zu versteuern sind. Auch der Einfluss auf die jährliche Einkommensteuererklärung ist nur von einem Fachmann zu beurteilen.
Den Gestaltungsmöglichkeiten des Steuerfachmannes ist es zu verdanken, wenn Schenkungen in Etappen besonders steuersparend erfolgen können. Wenden Sie sich hier vertrauensvoll an uns – wir werden Ihnen helfen, Ihr Vermögen völlig in Ihrem Sinne weiterzugeben und für dessen Erhalt im Voraus zu sorgen.