Rechtsformvergleich

Eine der entscheidenden Fragen bei der Existenzgründung ist die der Rechtsform, die das neue Unternehmen haben soll.

Ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft; alle haben Vor-und Nachteile und diese sollten gewissenhaft mit uns, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft, besprochen werden. Denn wer hier als Start-up-Unternehmen eine falsche Entscheidung trifft, muss mit ungewünschten Folgen rechnen.

01.

Start-up Beratung

Wir unterstützen Firmengründer – sei es bei der ersten Steuererklärung oder bei der Finanzierungsplanung.

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02.

Businessplan

Der Businessplan ist die Grundlage für Finanzierung und Förderung. Er ist aber auch eine Richtschnur für den Gründer selbst.

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03.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

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Ein Rechtsformvergleich bietet diese Auswahl:

  • Einzelunternehmen
  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Praxisgemeinschaft
  • Gemeinschaftspraxis
  • OHG – offene Handelsgesellschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft
  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • AG – Aktiengesellschaft

Jede dieser Formen hat Vorteile; ob diese überwiegen, hängt von der Situation und Zielstellung des Gründers ab.

Die richtige Rechtsform ist wichtig

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist immens wichtig, da unter Umständen davon die spätere Entwicklung des Unternehmens abhängt. Vor allem in Fällen von Schadenersatzforderungen an das Unternehmen ist es ein großer Unterschied, wer mit welchem Kapital haftet.

So müssen zum Beispiel diverse Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Andererseits gibt es für Einige die Pflicht, bei der Gründung einen bestimmten Vertrag abzuschließen.

Handelt es sich um einen einzelnen Unternehmer, der zunächst allein tätig werden will, oder „nur“ Angestellte, keine Miteigentümer hat? Auch eine GmbH, eine UG und eine AG können mit nur einem Geschäftsinhaber gegründet werden.

Es kann sein, dass der Gründer es vorzieht, ein Unternehmen aufzubauen, welches kein festes Stammkapital vorweisen muss.

Je nach Rechtsform sind die Gründungsformalitäten und -kosten deutlich höher als bei den anderen genannten Rechtsformen. Auch das kann bei der Entscheidung mit zur Debatte stehen. Der Steuerberater sollte also schon im Vorfeld der Gründung mit am Tisch sitzen und seiner beratenden Tätigkeit nachgehen.