Dienstleistungen des Steuerberaters für den privaten Bereich

Nicht nur für Unternehmen ist ein Steuerberater dringend anzuraten. Auch im privaten Bereich können die Dienstleistungen unserer Steuerkanzlei sehr nützlich sein und helfen, bares Geld zu sparen.

Dazu gehören natürlich in erster Linie die Erstellung der privaten Steuererklärung und die Prüfung des Bescheides vom Finanzamt. Auch bei Streitigkeiten mit der Behörde stehen wir Ihnen gern zur Seite. Ein anderer wichtiger Aspekt unserer Dienstleistungen im privaten Bereich ist es, Sie als unseren Mandanten rund um das Thema Steuern bei Schenkungen und Erbschaften zu beraten.

Möchten Sie Vermögen und/oder Immobilien bereits zu Ihren Lebzeiten verschenken, sollen bestimmte Personen vom Erbe ausgeschlossen werden, wollen Sie ein Testament aufsetzen, welches auch in steuerlicher Hinsicht alles so berücksichtigt, wie Sie das wollen? Dann ist auch hier der Rat des Steuerberaters wichtig.

01.

Steuerberatung

Auch im privaten Bereich ist eine Steuerberatung sinnvoll, um die Steuerlast zu senken.

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02.

Vermögensberatung

Die Vermögensberatung durch einen Steuerberater kann interessante Synergieeffekte ermöglichen.

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03.

Erben & Schenken

Erbschafts- und Schenkungsssteuer können die Freue am übertragenen Vermögen trüben.

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Rund um Investitionen

Auch der private Haushalt kann investieren, und zwar so, dass die Hinweise des Steuerberaters ähnlich wichtig sind wie bei einem Unternehmen. So kann zum Beispiel der Kauf einer Ferienwohnung oder eines anderen Objektes zu Vermietungszwecken sinnvoll sein, die Installation von Photovoltaik-Anlagen und vieles mehr. Auch hier gilt es, durch legales und gut durchdachtes Taktieren Steuern zu sparen.

Private Investitionen und Ausgaben können schon allein durch das Vorziehen oder Verschieben des Zeitpunktes zu einer Änderung in der Steuerveranlagung führen. Für diesen Fall sind wir gern an Ihrer Seite.

Private Kunden – Steuerberater in der Pflicht

Ebenso wie bei Unternehmen und anderen Großkunden ist auch bei Ihnen als Privatperson der Steuerberater zu Stillschweigen verpflichtet, und wird die ihm vertrauensvoll gegebenen Auskünfte nicht weitertragen. Sie können davon ausgehen, dass wir Sie bestmöglich beraten, immer auf dem neuesten Stand des Rechts sind, und wir Ihr Vertrauen zu schätzen wissen.

Kommen Sie zu uns, wenn Sie Sorgen mit der Steuer, Ihrem Vermögen oder dessen Übertragung haben. Wir können in einem ersten Gespräch sondieren, ob Sie bei uns an der richtigen Stelle sind.