Unternehmensnachfolge

Unter Nachfolgeplanung verstehen wir nicht nur die Nachfolgeregelung eines Unternehmens. Vielmehr gibt es auch die Regelung der Nachfolge im privaten Bereich. Denn nur mit sorgsamer Planung – eventuell mit unserer Hilfe – können Sie rechtzeitig Streitigkeiten und Probleme bei der Übertragung von Vermögen vermeiden.

Die Gestaltung der Nachfolge kann daher nicht nur persönliche, familiäre Fragen aufwerfen, sondern auch rechtliche und steuerliche Probleme bringen. Daher sollten wir gemeinsam einen speziell auf Sie zugeschnittenen Ansatz für die Lösung finden.

01.

Nachfolge

Nicht selten geht es bei der Unternehmensnachfolge um einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge.

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02.

Erben & Schenken

Gerade in der Unternehmenssphäre sind beim Vererben und Schenken viele steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

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03.

Wirtschaftsmediation

In Konfliktsituationen dient die Mediation dazu, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

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Steuerliche Sachverhalte klären

Ein Teil der Nachfolgeplanung ist es, steuerliche Aspekte zu beleuchten. Dabei wird nach Lösungen gesucht, die Ihnen als Mandant voll entsprechen, und dabei auch steuerliche Belange berücksichtigen. So kann es zum Beispiel von großem Nutzen sein, eine Schenkung noch im laufenden Jahr zu tätigen, oder auch lieber erst im nächsten Kalenderjahr. Solche Überlegungen sind dann besonders gut zu nutzen, wenn Ihre Einkommensteuererklärung und die Nachfolgeplanung aus einer Hand kommen.

Tradition und Familienunternehmen

Besonders jedoch, wenn Unternehmen in die Nachfolge involviert sind, ist der Bedarf an rechtzeitigen Regelungen hoch. Eheverträge und Nachfolgeregelungen, Testamente und Schenkungen sind dann von besonderer Tragweite. Umsicht und Weitsicht sind hier gefragt, und diese können wir Ihnen durch unsere erfahrungsreiche Tätigkeit bieten. Um im Vorfeld Konflikte zu vermeiden, sind gütliche Regelungen zu Lebzeiten eine gute Alternative, die allen zugute kommt. Denn jeder weiß, woran er ist, und braucht keine bösen Überraschungen im Todesfall eines nahen Angehörigen zu befürchten.

Außerdem kümmern wir uns um Besonderheiten, wie die Beratung bei verschiedenen Formen der Geschäftsübergabe oder die steuerliche Prüfung von Erbfolgeregelungen in Gesellschafterverträgen. Selbst die Testamentsvollstreckung kann bei uns in Auftrag gegeben werden. Wir haben langjährige und umfangreiche Erfahrungen. Hier werden wir uns Ihnen als unserem Auftraggeber im Falle eines Falles besonders verpflichtet fühlen.