Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Geht es um Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, ist der Weg zum Steuerberater oft nicht die erste Wahl. Die Gedanken gehen eher in Richtung Notar oder Anwalt. Doch die Erfahrungen als Steuerberater sind sehr nützlich, wenn es um Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung geht.

Denn das fundierte Wissen rund um Erb- und Steuerrecht kann sehr gut eingesetzt werden. Außerdem sind die Vollstreckung des Testamentes oder die Nachlassverwaltung Vertrauenssache; und daher bei Ihrem Steuerberater in den besten Händen. Die Ausbildung als Mediator von Herrn Gorke kann in diesen Bereichen ebenfalls bestens eingesetzt werden.

01.

Nachfolge

Nicht selten geht es bei der Unternehmensnachfolge um einen wesentlichen Teil der Altersvorsorge.

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02.

Erben & Schenken

Gerade in der Unternehmenssphäre sind beim Vererben und Schenken viele steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

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03.

Wirtschaftsmediation

In Konfliktsituationen dient die Mediation dazu, eine Lösung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

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Im Auftrag von Klient und Erben unterwegs

Als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ist es uns wichtig, sowohl Ihren ausdrücklichen Willen zu berücksichtigen, als auch den Erben gerecht zu werden. Ein gutes und einvernehmliches Ergebnis steht daher bei unserer Arbeit an erster Stelle.

Die Einsicht in Ihre Finanzen und Verhältnisse durch unsere Tätigkeit als Steuerberater und der persönliche Kontakt machen es uns möglich, mit dem richtigen Ton und Einfühlungsvermögen Ihren letzten Willen durchzusetzen und Ihr Vermögen so zu verwalten, wie es Ihrem Sinne entspricht.

Aufgaben von Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter

Zu den umfangreichen Aufgaben auf diesem Gebiet gehören:

  • Die letzte Verfügung des Erblassers auszuführen bzw. für dessen Ausführung zu sorgen
  • Regulierung aller Nachlassverbindlichkeiten
  • Ausfüllen und Einreichen der Erbschaftssteuererklärung und Abführung der Steuer
  • Langfristige Nachlassverwaltung, wenn gewünscht, zum Beispiel, wenn dies für minderjährige Erben erfolgen soll.
  • Abwicklung der administrativen Tätigkeiten

Angeordnet wird eine solche Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassverwaltung oft von Inhabern komplexer und umfangreicher Vermögen. Aber auch von Lebensgemeinschaften mit Patchwork-Familien, Versorgern von Behinderten oder auch Immobilienbesitzern.

Doch egal in welcher Funktion Sie uns ansprechen, wir werden in einem ersten Gesprächstermin erörtern, welche Form der Arbeit Sie sich vorstellen und wie wir diese realisieren können. Wir sichern Ihnen zu, in Ihrem Sinne tätig zu werden und Ihr Vermögen in die gewünschten Hände zu bringen.